Die wichtigste Quelle zur Schinderhannesforschung ist das sechsbändige Konvolut mit Ermittlungsakten, Anklageschrift und Endurteil, insgesamt etwa 3.000 Seiten (1802/1803).
Sammlungsbestand Schinderhannes
1.) Die gedruckten Prozeßakten, bestehend aus Ermittlungsakten, Anklageschrift und Endurteil (1802/03).
Liegen im Original vor (Depositum bei der Stiftung Historische Kommission für die Rheinlande 1789-1815, www.stiftung-hkr.info).
In den ersten 500 Seiten sind im wesentlichen die Aussagen des Schinderhannes zusammengefaßt. Bei der Bearbeitung ist zu beachten, daß sie teilweise wesentlich von den anderer Mittäter oder der Opfer abweichen, deshalb können sie nur gemeinsam betrachtet werden bzw. auf die Ergebnisse aus der Hauptverhandlung zurückgegriffen werden. Ein wesentlicher Fehler früherer Autoren war es, ungeprüft die Aussagen des Räubers als angebliche Tatsachenberichte zu übernehmen, ohne die Aussagen anderer Tatbeteiligter oder die Auffassung des Gerichts zu überprüfen.
2.) Die handschriftlichen Ermittlungsakten
Gegenüber den gedruckten Akten umfassen sie auch diejenigen Beschuldigten, die vor Eröffnung des Hauptverfahrens freigesprochen wurden. Liegen als Digitalisat vor.
3.) Die Zusammenfassung des Hauptverfahrens durch den Gerichtspräsidenten Rebmann (1804)
Da die Protokolle der Hauptverhandlung fehlen, ist sie neben den Presseberichten die wichtigste Quelle, die Hauptverhandlung nachvollziehen zu können, da die Richter in ihr teilweise zu einer anderen Bewertung der Taten kamen, wie sie noch in der Anklageschrift dargestellt worden waren. Liegt im Original vor (Pressestimmen als Digitalisat).
4.) Quellen des Militärarchivs und des Nationalarchivs Paris
Liegen weitgehend als Digitalisat vor. Aufgrund der großen Menge an französischen Militärurteilen von Koblenz, Mainz und Köln (vermutlich 60.000 oder mehr), erfolgt die Aufarbeitung nur sehr langsam. Etwa 600 Akten durchgesehen und relevante digitalisiert.
5.) Weitere Quellen der Staatsarchive Hessen und Rheinland-Pfalz (und örtliche Archive)
Weitgehend als Digitalisate vorliegend.
6.) Gedruckte Primär- und Sekundärliteratur 1801 - heute
Weitgehend vollständig als Original vorliegend.
7.) Druckgraphiken
Etwa drei Viertel des bekannten Bestandes als Original vorliegend.
7.) Strafakten Frankfurt und Mainz 1796-1803 (1.082 Stück)
Sind vollständig vor Ort im Archiv aufgearbeitet worden (Täter, Opfer, Tathandlung). Bei den Frankfurter Strafakten sind die Urteile durch Kriegsverlust weitgehend verloren.