top of page

Publikationen zum Forschungsportal

Die Erlöse gehen vollständig an die Stiftung Historische Kommission für die Rheinlande 1789-1815

Schinderhannes in Taunus,, Wetterau und Frankfurt

Schinderhannes in Taunus, Wetterau und Frankfurt (Exzerpt aus dem umfassenden Forschungsbericht "Schinderhannes - Nichtsnutz..."

1. Aufl. 2015,  179  S. VKP 19,90 €. ISBN 978-3-9813188-6-9

„Ich sterbe gerecht“, waren die letzten Worte des Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, auf dem Mainzer Schafott am 21. November 1803. Mehr als 130 Straftaten, vor allem Diebstähle, Raubtaten, räuberische Erpressungen und die Teilnahme an fünf Tötungsdelikten können ihm heute nachgewiesen werden, die vor allem in Nordpfalz und Hunsrück ihren Schauplatz hatten. Schon bald verfolgt von der dort neu etablierten französischen Staatsgewalt wechselte Schinderhannes im November 1799 auf das östliche Rheinufer, um dort unerkannt unter dem Pseudonym Jakob Ofenloch als Krämer durch das Land zu ziehen. Vor allem der Taunus, die Wetterau und der Großraum Frankfurt gehörten zu seinem Rückzugsgebiet. Aus Langenhain im Taunus stammte seine vorletzte Liebschaft, die „Lange Katherine“.

- Ortsverzeichnis mit über 120 Orten

- 43 Abbildungen, darunter 16 Kartenausschnitte

Schinderhannes Nichtsnutz

Schinderhannes - Nichtsnutz, Pferdedieb, Räuberhauptmann?

6. Aufl. 2015, 481 S. VKP 24,90 €. DERZEIT VERGRIFFEN.

Nach den historischen Akten des Mainzer „Criminal-Special-Tribunals“, den Briefwechseln mit der Regierung in Paris, seinen drei zeitgenössischen Biographen, den Polizeiakten der Ämter und den Überlieferungen in den Gemeinden von Westerwald, Taunus, Wetterau, Maingrund, Hunsrück, Nordpfalz und Odenwald zusammengefaßt, ist das vorliegende Buch eine vollständig neu erarbeitete und umfassende Biographie des berüchtigten Verbrechers. Erstmals wird auch sein Leben und Wirken im Rechtsrheinischen – ganz im Unterschied zu früheren Veröffentlichungen, die nur Schinderhannes’ Taten in Hunsrück und Nordpfalz beschrieben – aufgezeigt.

Dieses Buch soll dazu dienen, den Mythos des Räubers, den er in seinem gesamten Wirkungsgebiet hat, zu klären. Bislang verschollene und bereits bekannte Lebenszeichen des Schinderhannes wurden gesammelt, dabei aber auch ihm bisher zugeschriebene Geschichten enttarnt und richtig gestellt. Das Buch wendet sich dabei nicht nur an den interessierten Geschichtsfreund, sondern auch an die Forschung.

Schinderh%20u%20sne%20Bande2_edited.jpg

Schinderhannes und seine Bande.

3. kommentierte Aufl. der Ausgabe von 1803, 2013, 113 S. VKP 12,- €. ISBN 978-3-9813188-9-0         .

Der berühmt-berüchtigte Verbrecher Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, war ein Kind der Französischen Revolution, die unsere Heimat vor 200 Jahren gesellschaftlich auf den Kopf stellte. In dieser Zeit suchte das lesehungrige Bürgertum nach Romanhelden, die der Figur des Räuberhauptmanns Karl Moor in Schillers berühmten Drama „Die Räuber“ am nächsten kamen. Durch eine unglückliche Verkettung von fehlerhaften Meldungen der französischen Regierung und ihr nahestehenden Presseblättern war plötzlich Schinderhannes in den Mittelpunkt der öffentlichen Meinung gerückt. Während die Spekulationen über diesen Mann ins Kraut schossen, räumte erst das eigens zu seiner Verurteilung eingerichtete Mainzer Sonderstrafgericht mit dem neu geborenen Mythos eines Freiheitskämpfers und eines Robin Hood auf. Aber zu diesem Zeitpunkt hatten bereits geschäftstüchtige Schreiber diese fiktive Person namens Schinderhannes in Buchform veröffentlicht. 

Erst die vorliegende, kurz nach seiner Hinrichtung 1803 erschienene Lebensgeschichte richtete sich ausschließlich nach den Erkenntnissen des Gerichts. Das anonym erschienene Buch stammt wahrscheinlich aus der Feder von Johann Ignatz Weitzel, dem damaligen Herausgeber der Mainzer Zeitung.

Mathias Weber, der Fetzer

Leben und Hinrichtung des Mathias Weber, genannt Fetzer.

Kommentierte Auflage der Ausgabe von 1803, 2013. 90 S. VKP 12,- €. ISBN 978-3-9813188-3-8.

„Mein Ruhm zog meinen Untergang nach sich“, äußerte sich Mathias Weber, genannt Fetzer, kurz vor seiner Hinrichtung in Köln am 17. Februar 1803. Als sein Kopf unter der Guillotine fiel, waren die Rheingegenden in den unruhigen Zeiten der Französischen Revolution und Napoleon Bonapartes um einen ihrer berüchtigsten Verbrecher ärmer geworden. Staatsanwalt Anton Keil, Kopfjäger und Geheimagent im Dienste Frankreichs, unermüdlich im persönlichen Einsatz gegen das organisierte Verbrechen, verzeichnete einen seiner größten Erfolge im Kampf gegen die organisierte Kriminalität.

Fetzer bot sich nie als Romanheld im Stile eines Karl Mohr oder Rinaldo Rinaldini an: Eher schmächtig von Gestalt, niemals auffällig durch seine Kleidung, kein Frauenheld – die Merkmale, die einen Schinderhannes ausmachten, fehlten ihm. Obwohl die heute nachweisbaren 130 Straftaten des Schinderhannes – Raubüberfälle,  räuberische Erpressungen, Diebstähle und die Beteiligung an fünf Morden – jede Größenvorstellung sprengen, so konnte Fetzer diese Zahl noch übertreffen: „181 vollendete und 122 mißlungene“ Straftaten verzeichnete Keil zum Zeitpunkt von Fetzers Hinrichtung, dem mehrere tausend Zuschauer beiwohnten.

So galten die letzten Worte Fetzers seinem Publikum: „Ich habe den Tod verdient, meine Freunde, hundert Tode für einen. Ihr, die ihr auf bösem Wege seyd, spiegelt euch an meinem Ende ! Junge  Leute ! flieht, flieht die Hurenhäuser. Eltern ! erzieht eure Kinder in Religion. Denkt an Gott. Möchte mein Blut das Letzte seyn, das so vergossen wird.“

Strafjustiz in Mainz und Frankfurt 1796-1803

Die Strafjustiz in Mainz und Frankfurt 1796-1803...

Dissertation Univ. Mainz, 2009,  323 S. VKP 29,- €. ISBN 978-3-9813188-0-7.

Am 21.11.1803 endete die kriminelle Karriere des berüchtigten Serienstraftäters Schinderhannes unter der Mainzer Guillotine. Von der Presse war er bald als deutscher Baron, bald als Freiheitskämpfer an der Spitze von 600 Aufständischen oder als Räuberhauptmann mit 1.000 Gefolgs-leuten tituliert. Das eigens zu seiner Verurteilung eingerichtete Tribunal criminel spécial konnte nichts von alledem feststellen: Vor sich hatte es „nur“ einen Dieb, Erpresser und Räuber. Selbst die heute so oft genann-te Schinderhannes-Bande gab es nicht.

In dem vorliegenden Buch wird zum einen die Strafakte Schinder-hannes einer vollständigen Bearbeitung unterzogen − erstmals seit dem Prozeß vor über 200 Jahren.

Zum anderen dient der Fall der Aufarbeitung der Strafjustiz von Mainz und Frankfurt, als der Rhein zur Grenze zwischen dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und dem revolutionären Frankreich wurde. Beide Städte waren zu dieser Zeit auch die Zentren, um die sich die Aktivitäten des bekannten Straftäters abspielten. Es werden die Strafgerichtsbarkeit in Aufbau und Verfahren detailliert beschrieben und die Praxis der Gerichte durch die Aufarbeitung aller 1.080 Aktenvorgänge beleuchtet. Damit entsteht nicht nur ein bisher unbe-kanntes Bild von der Kriminalität im Rhein-Main-Gebiet zur Zeit des Schinderhannes, sondern es werden auch die Unterschiede zwischen den Strafrechtssystemen der beiden Städte deutlich. So war in Frankfurt noch das alte deutsche Inquisitionsgericht tätig, währenddessen in Mainz bereits der reformierte Prozeß, Grundlage für unser heutiges deutsches Strafrecht, eingeführt worden war.

bottom of page